Mobile Tierärztin Katharine Westermann
 



Wie jeder Tierarzt rechne auch ich meine Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte      (GOT 2022) ab. Diese können Sie z.B. auf der Homepage der Bundestierärztekammer einsehen.               

Beachten Sie bitte, dass die dort angegebenen Preise keine MwSt enthalten, diese also noch zusätzlich berechnet werden muss und dass sich eine Behandlung aus mehreren Einzelbehandlungen zusammensetzen kann. So wird z.B. bei einer Impfung die Allgemeine Untersuchung mit Beratung, die Injektion, der Impfstoff, die Impfbescheinigung, eventuell das Ablesen einer Kennzeichnung und das Verbrauchsmaterial berechnet. Auch dies ist uns Tierärzten so vorgegeben.



Da ich als Fahrpraxis verpflichtet bin, ein sogenanntes Wegegeld zu berechnen, fallen bei mir für jeden gefahrenen Kilometer anteilig  2,50 Euro (inklusive MwSt) Fahrtkosten je Einzelkilometer (siehe GOT § 10 Wegegeld) an. 

Im Notdienst und falls eine anteilige Berechnung nicht möglich ist, beträgt das Wegegeld 3,50 Euro pro gefahrenen Kilometer, mindestens aber 13 Euro. 




Ihre Rechnung können Sie per EC-Karte bezahlen, wir akzeptieren alle gängigen EC-, Debit- und Kreditkarten. Bitte beachten Sie, dass wir Bargeld nur noch in Einzelfällen und nach Absprache annehmen.